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Entscheidung für den Jugendbereich ist gefallen

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) folgt dem Vorschlag der LAG Spielbetrieb Liga und Pokal Junioren und Juniorinnen, wie im Jugendbereich weiter vorgegangen wird.

So soll bei den Jungs im Juniorenbereich die Spielzeit 19/20 abgebrochen werden. Die Abschlusstabelle wird auf Grundlage der Quotientenregel ermittelt. Der Meister sowie die Mannschaft auf dem Aufstiegsrelegationsplatz steigen auf, es wird keine Absteiger geben (Ausnahme: Mannschaften, die bisher punktlos blieben, steigen ab).

Bei den Mädels im Juniorinnenbereich wird die Saison 19/20 dagegen fortgesetzt. Die Wiederaufnahme des Spielbetriebs soll – sofern nach staatlichen Vorgaben möglich – ab dem 01. September 2020 erfolgen.

Was ist mit dem Einsatz von A-Junioren in den Herrenmannschaften? (hierzu ein Auszug aus dem hochgeladenen FAQ auf bfv.de)

„Der Jahrgang 2001 hat bereits zum 1. August 2019 ein Sonder-Spielrecht in Herren-Mannschaften erhalten. Der Jahrgang 2002 – als junger A-Junior – erhält mit Vollendung des 18. Lebensjahres dieses Sonder-Spielrecht. Zum 1. September 2020 betrifft dies ca. 70 Prozent der Spieler dieses Jahrgangs. Bei einer Saisonverlängerung haben ab September mindestens 85 Prozent aller aktuellen A-Juniorenspieler ein Sonder-Spielrecht in Herrenmannschaften. Dieser Umstand lässt befürchten, dass es zu einer erhöhten Anzahl an Abmeldungen von A-Junioren-Teams – insbesondere auf Kreisebene – kommen wird. […] Im Rahmen des Abbruchs rücken die Jahrgänge auf. Ein Spieler des Jahrgangs 2002 gilt als älterer A-Junior, ein Spieler des Jahrgangs 2003 als junger A-Junior. Dadurch wird das Einsatzrecht im Herrenbereich durch A-Juniorenspieler eingeschränkt und schützt damit den Juniorenspielbetrieb. Gleichzeitig erhält der Herrenspielbetrieb während der laufenden Saison einen Zuwachs an Spielern.“